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Strafe für Nichtanerkennung der Bundesrepublik – Antrag zur ordentlichen Landeskonferenz

Die Jusos S-H fordern die Genoss*innen in der Bundestagsfraktion auf und setzen sich selbst dafür ein, die Schaffung eines neuen Straftatbestandes im StGB voranzutreiben, der die Gründung von oder die Mitgliedschaft in Organisationen unter Strafe stellt, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland zu bestreiten oder sie sich selbst anzumaßen und die staatlichen Organe der Bundesrepublik an der Wahrnehmung dieser Hoheitsrechte zu hindern. Als Strafmaß kommen eine Geldstrafe oder eine geringe Haftstrafe in Betracht. Als Inspiration möge der neue § 246a des österreichischen StGB (siehe unten, Begründung) dienen.

Begründung:

„Staatsfeindliche Bewegungen § 246a.

(1) Wer eine Bewegung gründet oder sich in einer solchen führend betätigt, die darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte der Republik Österreich, der Bundesländer oder der Gemeinden und ihrer Organe nicht anzuerkennen oder sich solche Hoheitsbefugnisse selbst anzumaßen und deren wenn auch nicht ausschließlicher Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen, oder sonstigen Entscheidungen der Behörden zu verhindern, ist, wenn sich diese Ausrichtung in einer Handlung gegenüber einer Behörde für diese eindeutig manifestiert hat, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer an einer solchen Bewegung teilnimmt oder sie mit Geldmitteln oder sonst in erheblicher Weise unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Nach den vorstehenden Absätzen ist nur zu bestrafen, wer nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist.

(4) Eine Bewegung ist eine größere Zahl von Menschen, die auf die gleiche Gesinnung oder das gleiche Ziel ausgerichtet ist.

(5) Nach Abs. 1 und 2 ist nicht zu bestrafen wer sich aus der Bewegung erkennbar zurückzieht, bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat.“

 

In den letzten Jahren sind die „Reichsbürger“, eine Spielart von Rechtsextremen, die die Bundesrepublik Deutschland für illegitim, ein Besatzungskonstrukt bzw. teilweise sogar für eine GmbH halten, aufgrund deutlichen Zulaufs immer mehr in den Blick der Öffentlichkeit geraten. Schätzungen gehen über 10.000 Mitgliedern im ganzen Bundesgebiet aus.[1] Reichsbürger erkennen die BRD nicht an und fühlen sich an die Gesetze nicht gebunden, sie streben meistens eine Neuerrichtung des Kaiserreiches oder des Dritten Reiches an oder versuchen durch Sezession eigene Staaten zu gründen.[2] Zuletzt gab es aus dieser Szene immer wieder gewalttätige Ausschreitungen, im April 2017 wurde ein Polizist von einem Reichsbürger ermordet[3].

Nach den bestehenden Strafgesetzen können Reichsbürger, bevor sie Gewalttaten begehen oder sich sonstiger Straftaten schuldig machen, nur belangt werden, wenn sie ihre Organisationen explizit mit dem Ziel der Begehung von Straftaten gründen, die mit Freiheitsstrafe von zwei Jahren im Höchstmaß bedroht sind (§ 129 I StGB). Solange sie aber nur ihre verschwörungstheoretische Propaganda verbreiten und den Staat leugnen, droht ihnen keine Strafe. Dies trägt nicht nur zu ungehemmtem Wachstum der Szene und zur gewaltbereiten Radikalisierung der bereits Rekrutierten bei, die lange völlig straflos bleiben können.

Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Wenn wir Rechtsextremismus wirksam bekämpfen wollen, müssen wir auf diese neue Erscheinungsform reagieren. Daher sollte Deutschland sich ein Beispiel an der letzten sozialdemokratisch geführten Großen Koalition in Österreich nehmen, die vergangenes Jahr den obigen Straftatbestand, der explizit auf Reichsbürger zugeschnitten ist, eingeführt hat.

[1] http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungsschutz-rund-10-000-reichsbuerger-in-deutschland/19302190.html

[2] http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/die-gefahr-der-reichsbuerger-szene-14427892.html

[3] http://www.n-tv.de/politik/Reichsbuerger-wegen-Mordes-angeklagt-article19780303.html

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