Kinderrechte endlich durchsetzen!

Am 30.11.2018 wurde in Frankreich von der Nationalversammlung ein Gesetz beschlossen, das Gewalt in der Erziehung verhindern soll.

Man könnte das als Grund zum Feiern nehmen, schließlich besteht damit auch in Frankreich, als einem der letzten europäischen Länder, eine Basis, die Gewalt in der Erziehung reduzieren kann.

Und ja, dies sollte man feiern. Gewalt in der Erziehung, die sog. „Erziehungsgewalt“ ist ein Unwort, denn Gewalt kann nie der Erziehung dienen. „Unter Erziehung versteht man die pädagogische Einflussnahme auf die Entwicklung und das Verhalten Heranwachsender. Dabei beinhaltet der Begriff sowohl den Prozess als auch das Resultat dieser Einflussnahme.“ (Wolfgang Brezinka). Doch wo Gewalt beginnt, endet die Pädagogik. Gewalt in der Kindheit führt nachweislich zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft des Kindes im Erwachsenenalter, außerdem wird diese „Erziehung“ oft an die eigenen Kinder weitergegeben.

In Frankreich wurde das Gesetz zwar in der Nationalversammlung beschlossen, doch dies bedeutet noch lange nicht, dass auch eine Mehrheit der Franzosen dahintersteht. Im Gegenteil: Umfragen zufolge sind 70% der Franzosen gegen einen „Eingriff des Staates in das Familienleben“.

Bleiben wir mal bei Zahlen. In Deutschland gilt das Recht auf gewaltfreie Erziehung seit dem Jahr 2000. 1996 sagten noch 82% der Eltern, sie würden ihr Kind mit Schlägen bestrafen, 2001 waren es „nur“ noch 76%. Eine Studie 2016 ergab, dass jeder fünfte Deutsche eine „leichte Ohrfeige“ als Maßregelung des Kindes in Ordnung findet.

Diese Zahlen decken sich mit Erfahrungen aus meiner täglichen Arbeit in der Kinderkrankenpflege. Eine Arbeitskollegin erzählte mir geschockt von Erlebnissen ihres Sohnes in der Schule. Dieses hatte im Unterricht ein Referat über das Thema Kinderrechte gehalten und war dabei besonders darauf eingegangen, dass Gewalt gegen Kinder verboten sei. Daraufhin wurde es in der Klasse ganz still, und ein Kind fragte, ob dies auch für seinen Vater gelte. Ihr Sohn sagte damals „natürlich, niemand darf dich schlagen!“ Und das andere Kind erwiderte: „aber natürlich darf er das, er ist doch mein Vater.“.

Dass auch heute, im Jahr 2018, Kinder es als selbstverständlich hinnehmen müssen, dass ihre Eltern sie schlagen, ist in meinen Augen nicht nur nicht hinnehmbar, es ist ein Skandal. Skandalös ist in auch, dass im Jahre 2018 eine Dokumentation wie „Elternschule“ von namenhaften Medien wie die Zeit, dem Hamburger Abendblatt und dem Spiegel gefeiert wird. Physische und psychische Gewalt wurden hier als Erziehungsmaßnahme verharmlost und ein Ende der „verweichlichten“ Erziehung gefordert.

Ständig erlebe ich, dass wir in Deutschland mit den Kinderrechten noch nicht so weit sind, wie wir es sein müssten. Wenn ein Kind zwei Monate lang nicht von der Intensivstation entlassen wird und damit seelischer Vernachlässigung ausgesetzt wird, weil die Eltern gerade keine Lust auf ein krankes Kind haben. Und dieses Kind nicht die Chance auf altersgerechte Ansprache und seelische Fürsorge bekommt, weil die Eltern einer Unterbringung in eine Kurzzeitpflege nicht zustimmen. Wenn bei scheinbar eindeutiger Kindeswohlgefährdung aufgrund einer ständigen Retraumatisierung durch die pure Anwesenheit des, wegen Körperverletzung an der Mutter verurteilten, Vaters von Seiten des Jugendamtes keine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wird, weil das Wohl der Mutter über das der Kinder gestellt wird. Wenn ein Kind mundtot gemacht wird, oder mir als fremder Person mehr vertraut, als seinen Eltern.

Das alles sind klare Indizien dafür, dass nicht nur in Frankreich, sondern auch in Deutschland die Frage diskutiert werden muss, wie es denn mit Kinderrechten weitergehen soll. Kurzfristig bedarf es hier auf jeden Fall einer Stärkung der Jugendämter um die bisherigen Rechte besser umsetzen zu können, außerdem benötigen wir mehr und nachdrücklichere Aufklärung der Eltern zur Gewaltprävention. Hierzu fordern die Jusos Schleswig-Holstein einen verpflichtenden Säuglingspflegekurs, der neben der Säuglingspflege auch die Themen Gewalt in der Erziehung und schädliche Substanzen in der Schwangerschaft thematisieren soll.

Seit über 25 Jahren gibt es außerdem Bestrebungen die UN-Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Erst wenn das passiert ist haben wir eine Chance, dass das Wohl des Kindes gleichberechtigt zu dem Wohl der Eltern berücksichtigt werden muss und es somit im letzten Winkel der Republik ankommt, dass Kinder keine minderwertigen Menschen sind.

Genau wie in Deutschland wird auch in Frankreich Gewalt in der Erziehung immer noch nicht als solche unter Strafe gestellt, wird dann aber wenigstens als Körperverletzung gewertet. Daher ist dieser Gesetzestext auch als unzureichend zu kritisieren, genau wie die bisherige Gesetzeslage in Deutschland. Denn häusliche Gewalt ist niemals nur eine Körperverletzung, sie verletzt das Urvertrauen des Kindes gegenüber seinen Eltern und stellt daher eine besonders schwere Form von Gewalt dar.

Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten betrachten wir es als unserer Aufgabe uns für den Schutz von Menschen einzusetzen, die sich nicht für sich selbst einsetzen können. Und wer repräsentiert diese Gruppe besser als unsere Kinder?

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